Folgende Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Prüfungsvorbereitung Bilanzbuchhalter sind für Sie vorhanden:
Ein Förderanspruch besteht erst, wenn noch kein Hochschul- oder Fachhochschulstudium abgeschlossen wurde. Wenn Sie eine Förderung erhalten haben, ist eine Höherqualifikation erneut förderbar. Es werden nur die Lehrgänge gefördert, die mindestens 400 Unterrichtseinheiten umfassen.
30,50 % der Studien- und Prüfungsgebühren werden als Transferleistung ausgezahlt, die verbleibenden 69,50 % können auf Darlehensbasis erlangt werden und sind nach Ablauf von drei zins- und tilgungsfreien Jahren ratierlich zurückzuführen. Leider können wir keine Gewähr, auf Grund möglicher Gesetzesänderungen, für die o.g. Angaben übernehmen.
Weitere Informationen und Daten erhalten Sie hier.
Der Bildungsscheck dient dazu, um Berufstätige zu mehr Weiterbildung zu motivieren. Als Anreiz dafür bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis. Mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen 50 % der Weiterbildungskosten. Der Betrag beläuft sich dabei auf maximal 500 € pro Bildungsscheck! Sie sind berechtigt die Förderung zu erhalten, wenn Sie länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.
Folgende Punkte sollten Sie beachten:
Alles weitere erfahren Sie hier.