Die Ergänzungsprüfung wird nötig, falls Du in genau einer Klausur der wirtschaftsbezogenen Qualifikationen — Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern bzw. Unternehmensführung — mit „mangelhaft“ abschneidest. In einer dieser vier Klausuren mit „ungenügend“ abzuschneiden, reicht übrigens nicht: Du würdest dann keine Möglichkeit erhalten, Deine Leistung durch eine mündliche Ergänzungsprüfung zu verbessern.
Gut zu wissen
- Nur bei genau einer Klausur mit „mangelhaft“
- Nicht möglich bei „ungenügend“
- Vorbereitung im Einzelunterricht
- Im Abonnement enthalten